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gebrochene Abschreibung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abschreibungsverfahren (Abschreibung), das nach den Verschleißarten Gebrauchsverschleiß und Zeitverschleiß differenziert. Anwendung v.a. in der Grenzplankostenrechnung. Die gebrochene Abschreibung nimmt eine Aufteilung der Gesamtabschreibungen vor in fixe Abschreibungen (fixe Kosten), die dem Zeitverschleiß, und in proportionale Abschreibungen, die dem Gebrauchsverschleiß entsprechen. Die proportionalen Abschreibungen werden jeweils entsprechend der Istbeschäftigung abgewandelt.

    Beispiel: Aufteilung der Abschreibung eines Lkw in einen km-abhängigen und einen einsatzzeitabhängigen Bestandteil.

    Bedeutung: Wegen der engen Interdependenzen zwischen Zeit- und Gebrauchsverschleiß erweist sich das Konzept der gebrochenen Abschreibung als sehr problematisch.

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