Zitierfähige Version
- Revision von Feuerhaftungsversicherung vom 19.02.2018 - 14:53
- Revision von Feuerhaftungsversicherung vom 01.11.2017 - 16:26
- Revision von Feuerhaftungsversicherung vom 12.02.2013 - 15:31
- Revision von Feuerhaftungsversicherung vom 28.09.2011 - 09:45
- Revision von Feuer-Haftungsversicherung vom 03.02.2010 - 10:54
Feuer-Haftungsversicherung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: deckt die Haftung für vom Grundstück des Versicherten auf Nachbargrundstücke übergreifende Feuerschäden.
2. Abgrenzung: Das Feuerhaftungsrisiko ist Teil des Betriebsstättenrisikos und als solches in jeder Umwelthaftpflichtversicherung mitversichert. Für das erhöhte Schadenpotenzial eines übergreifenden Feuerschadens kann ein Feuerhaftungsexzedentenvertrag abgeschlossen werden.
3. Geschichte: Das Feuerhaftungsrisiko, materiell ein Haftpflichtrisiko (siehe Haftpflichtversicherung), wurde bis 1993 dem Zweig Feuerversicherung zugerechnet.
Vgl. auch Versicherungszweige.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon