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Gemeinsamer Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften (GZT)
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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von den Mitgliedsstaaten der EU gemeinsam aufgestellter einheitlicher Außenzolltarif, in Kraft seit 1.7.1968. Der Gemeinsame Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften gilt in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar. Er ist notwendig für eine Zollunion. Wenn jeder Mitgliedsstaat unterschiedliche Zollsätze anwenden würde, könnten Waren aus Drittländern über den Staat mit den niedrigsten Zollsätzen importiert werden und danach vom Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb des Zollgebietes der EU Gebrauch machen.
Vgl. auch Zolltarif.
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