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Handlungskosten
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Handelskosten. 1. Handelsbetrieb: Sämtlicher Werteverzehr, der zur Erbringung handelsbetrieblicher Leistungen erforderlich ist. Zusammengesetzt aus: a) Warenkosten: Kosten der Ware selbst einschließlich sämtlicher Preiskorrekturen und direkt zurechenbaren Bezugs-Nebenkosten.
b) Handlungskosten i.e.S.: Übrige Kosten handelsbetrieblicher Tätigkeit, z.B. Personalkosten, Raumkosten, Miete, Transport-, Kfz-, Verpackungskosten, Kosten für selbsterstellte Leistungen (Reparaturen, Installationen u.a.), Zinsen, Abschreibungen, allg. Verwaltungskosten. Hinzu kommen (je nach Rechenzweck) Steuern (Gewerbesteuer), Unternehmerlohn, Zinsen für Eigenkapital und der Mietwert für die Nutzung eigener Gebäude.
2. Industriebetrieb: Summe aus Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten (Verwaltungskosten, Vertriebskosten).
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