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Hausbank

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Von einer Hausbankbeziehung kann gesprochen werden, wenn zwischen einem Kapitalnehmer und einer Bank über eine lange Zeit eine Beziehung aufrechterhalten wird und der Kreditempfänger hinsichtlich der Abwicklung all seiner Finanzierungskontrakte (Gewährung von Kontokorrentkrediten, Wechseldiskontierung, Abwicklung der Auslandsgeschäfte etc.) eine gewisse Exklusivität genießt. Die Hausbank ist folglich eine Bank, mit der ein größeres Geschäftsvolumen als mit jeder anderen Bank abgewickelt wird, zu der dauerhafte, vertrauensvolle, d.h. vom gegenseitigen Verständnis geprägte Beziehungen bestehen und von der eine qualifizierte Beratung sowie insbesondere die notwendige Kreditversorgung auch in für die Unternehmung schwierigen Zeiten am ehesten zu erwarten ist. Eine Hausbankbeziehung ist dementsprechend durch die Kriterien Exklusivität, Langfristigkeit, Informationsvorteile gegenüber anderen Banken und der besonderen Verantwortlichkeit gegenüber der Unternehmung und dessen Finanzierung gekennzeichnet. Im Zuge des verschärften Wettbewerbs auf den Finanzmärkten und der Disintermediation (d.h. Verzicht auf Banken und ihre Dienstleistungen bei der Refinanzierung) gibt es Tendenzen zur Aufweichung des Hausbank-Prinzips, sodass private Bankkunden und kleine und mittelständische Unternehmen häufig eine langjährige Zusammenarbeit mit einer Hausbank eingehen, während große Unternehmen wie Aktiengesellschaften mehrere Hausbankbeziehungen unterhalten.

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