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Gesamtbetrag der Einkünfte
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Begriff des Einkommensteuerrechts: Zwischengröße bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Der G.d.E. ermittelt sich aus der Summe der Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten des Steuerpflichtigen, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) und Abzug für Land- und Forstwirte (§ 13 III EStG).
Anders: Gesamteinkommen.
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