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Revision von Fachliteratur vom 17.09.2009 - 13:28
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im Gegensatz zu unterhaltendem oder allgemein bildendem Lesestoff, Druckwerke, die geeignet sind, Aus- und Fortbildung in einem Fachgebiet zu vermitteln: Fachbücher, Fachzeitschriften, Fernkurse.
Steuerliche Behandlung: Fachliteraturen sind als Aufwendungen für Betriebsausgaben oder als Werbungskosten bei der Einkünfteermittlung abzugsfähig.
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