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Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leistungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) durch eine individuelle Förderung in Form der Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 59 ff. SGB III), Übernahme von Weiterbildungskosten (§§ 77 ff. SGB III).
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