Weiterbildungskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kosten für die Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf. Weiterbildungskosten sind wie Berufsausbildungskosten in beschränktem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig. Handelt es sich hingegen um "Fortbildung", können Werbungskosten vorliegen.
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