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Weiterbildungskosten

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kosten für die Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf. Weiterbildungskosten sind wie Berufsausbildungskosten in beschränktem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig. Handelt es sich hingegen um "Fortbildung", können Werbungskosten vorliegen.

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