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Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Leistungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) - Sozialgesetzbuch (SGB) - durch eine individuelle Förderung in Form der Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 59 ff. SGB III), Übernahme von Weiterbildungskosten (§§ 77 ff. SGB III).

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