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Domizilwechsel
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Wechsel, der an einer bes. Zahlstelle (Domizil), durchweg einer Bank, zahlbar gestellt ist. Der Domizilvermerk („Zahlbar bei ...”) steht links unten auf dem Vordruck. Er bezieht sich nur auf die Zahlung der Wechselsumme. Den Zahlungsort hat der Aussteller anzugeben, die Zahlstelle kann sowohl der Aussteller oder als auch der Bezogene bezeichnen (Art. 27 WG).
Unechter Domizilwechsel: Zahlstellenwechsel.
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