Domizil
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Wohnsitz einer Person oder Sitz eines Unternehmens.
2. Wechsel- und Scheckrecht: Zahlstelle (eine Bank), bei der der Wechsel oder Scheck zahlbar gestellt ist (Domizilwechsel).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Bürgschaft Disagio Discounted-Cashflow-Verfahren Eigentumsvorbehalt Geschäftsfähigkeit Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen Wechsel eidesstattliche Versicherung juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Domizil
ausgehend