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Effektivzins

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zinsgröße in Prozenten, welche die mit einem Kapitaleinsatz erzielte Rentabilität bzw. die mit einer Kapitalaufnahme verbundenen Kosten wiedergibt. Hierzu sind die jeweiligen Bestimmungsfaktoren des Effektivzinses wie Nominalzins, Gebühren, Laufzeit, Zinszahlungs- und Verrechnungstermine, Agio bzw. Disagio, Tilgungsmodalitäten etc. zu einer Größe zu verdichten. Laut § 6 Preisangabenverordnung (PAngV) ist seit dem 1.9.1985 bei Krediten an Letztverbraucher der Effektivzins anzugeben, bei Festkonditionen der „effektive Jahreszins”, bei variablen Konditionen der „anfängliche effektive Jahreszins”.

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