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Revision von Handel vom 02.12.2009 - 15:23
Handel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft übernimmt der Handel die Aufgabe, räumliche, zeitliche, qualitative und quantitative Spannungen zwischen der Produktion und der Konsumtion auszugleichen. In diesem weit gefassten Verständnis ist jeder Austausch von Gütern- und Dienstleistungen Handel bzw. Distribution, unabhängig davon, welche Betriebe ihn durchführen. Unterscheiden kann man zwischen Handel im funktionellen und im institutionellen Sinn. Funktioneller Handel liegt vor, „wenn Marktteilnehmer Güter, die sie i.d.R. nicht selbst be- oder verarbeiten (Handelswaren; Manipulationen wie z. B. Sortieren, Mischen, Abpacken gelten dabei nicht als Be- oder Verarbeitung), von anderen Marktteilnehmern beschaffen und an Dritte absetzen“ (Katalog E.). Dies können z.B. auch Produktions-, Handwerks- und Landwirtschaftsbetriebe sein, die Handelswaren zukaufen, um ihr Absatzprogramm anzureichern. Betrachtet man diejenigen Betriebe, die sich überwiegend mit Handel im funktionellen Sinn befassen, spricht man von Handel im institutionellen Sinn. Im Mittelpunkt des institutionenorientierten Ansatzes steht demnach das Bemühen, empirisch vorkommende Organisationsformen des Handels zu beschreiben und zu klassifizieren. In der Amtlichen Statistik wird eine Unternehmung oder ein Betrieb dann dem Handel zugeordnet, wenn aus der Handelstätigkeit eine größere Wertschöpfung resultiert als aus einer zweiten oder aus mehreren sonstigen Tätigkeiten.
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