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Revision von Erbbaugrundbuch vom 20.05.2008 - 16:08
Erbbaugrundbuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
dem Grundbuch entsprechendes öffentliches Buch für das Erbbaurecht. Das E. wird gleichzeitig mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch angelegt. Führung beim Grundbuchamt wie gewöhnliches Grundbuch.
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