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Erbbaugrundbuch

Geprüftes Wissen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    dem Grundbuch entsprechendes öffentliches Buch für das Erbbaurecht. Das E. wird gleichzeitig mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch angelegt. Führung beim Grundbuchamt wie gewöhnliches Grundbuch.

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