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Gefahrgut
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, v.a. für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeinschaftsgüter, für Leben und Gesundheit von Menschen, Tiere und Sachen ausgehen können (Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter i.d.F. vom 6.8.2002, BGBl. I 3082) m.spät.Änd.
Behandlung der Gefahrgüter im Verkehr unterliegt eingehenden nationalen und internationalen Regelungen und behördlicher Überwachung, Verstöße sind Straftat oder Ordnungswidrigkeit.
Vgl. auch Gefahrstoffverordnung, Gefahrgüter im Bahnverkehr, Gefahrgüter im Binnenschiffsverkehr, Gefahrgüter im Seeschiffsverkehr, Gefahrgüter im Straßenverkehr.
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