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Goldwertklausel
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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historischer Zusammenhang, welcher die Höhe einer Forderung nach dem Preis einer bestimmten Menge Goldes bestimmende Wertsicherungsklausel (Goldklausel) festlegte. War nur mit Genehmigung der Deutschen Bundesbank zulässig (§ 3 Währungsgesetz). Durch das "Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden" sind Goldklauseln in Deutschland seit 2007 i.d.R. unwirksam.
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