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dreizehnter Buchungsmonat
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1. Begriff: Eine fiktive Verrechnungsperiode, die nach Ablauf des Geschäftsjahres bei Vorhandensein einer kurzfristigen Erfolgsrechnung alle diejenigen Aufwendungen und Erträge sowie diejenigen Abschlussbuchungen aufnimmt, die erst bei den Vorarbeiten für den Jahresabschluss sicher bekannt oder feststellbar werden oder bei denen eine Änderung der im Zuge der kurzfristigen Erfolgsrechnung verwendeten Standardwerte, Verrechnungspreise, Aufwand- und Ertragsschätzungen erforderlich wird. Würde man die „Nach-Jahresschluss”-Aufwendungen und -Erträge dem zwölften Abrechnungsmonat (bzw. bei vierteljährlicher Erfolgsrechnung dem vierten Abrechnungsquartal) zurechnen, so würde das Erfolgsergebnis dieser letzten kurzfristigen Erfolgsperiode nicht mehr mit den Erfolgsergebnissen der vorhergehenden anderen Erfolgs-Kurzperioden vergleichbar sein, auch dann nicht, wenn der Geschäftsverlauf kontinuierlich wäre und nicht von Saisonschwankungen gestört würde.
Die Bezeichnung ist irreführend, da es sich nicht um einen „Monat”, sondern um einen nicht präzise abgegrenzten Zeitraum handelt.
2. Der dreizehnte Buchungsmonat kann im Wesentlichen zwei grundverschiedene Aufgaben erfüllen: a) Er berücksichtigt am Jahresende sämtliche Korrekturen zu den im Verlauf des Jahres vorerst z.T. mit Schätzwerten verrechneten Positionen. Damit können die kurzfristigen Erfolgsrechnungen des betreffenden Jahres in einer Art „Jahres-Hausbilanz” vervollständigt werden, die Zuverlässigkeit der kurzfristigen Erfolgsrechnung wird erhöht.
b) Die ursprünglich auf die Verfolgung von mehr innerbetrieblichen Kontrollzwecken gerichtete kurzfristige Erfolgsrechnung kann durch im dreizehnten Buchungsmonat auch erfolgende bilanzpolitisch orientierte Umbuchungen, v.a. die Bewertung betreffend, zur offiziellen Jahresbilanz und -erfolgsrechnung weiterentwickelt werden.
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