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Garantiebrief
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Mitteilung der Garantiebank an den Garantienehmer über den Gegenstand der Garantie, Garantiefall, Garantiesumme, Auszahlungsvoraussetzungen und -modalitäten. Der Garantiebrief begründet den Forderungsanspruch des Garantienehmers (Begünstigter) im Garantiefall.
2. Verkaufsfördernde, werbewirksame, schriftlich zugesicherte Gewährleistung des Herstellers für sein Produkt.
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