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Hartz-Kommission

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt unter der Leitung des ehemaligen Personalvorstands der Volkswagen AG, Peter Hartz.

    2. Der  im Sommer 2002 vorgelegte Bericht der Hartz-Kommission enthielt Vorschläge zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit), die Grundlage für die anschließenden Arbeitsmarktreformen der Bundesregierung bildeten (Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, auch als Hartz-Gesetze bezeichnet).

    Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik.

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