Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Hohe Behörde vom 26.04.2010 - 11:21
- Revision von Hohe Behörde vom 19.02.2018 - 16:12
- Revision von Hohe Behörde vom 04.07.2017 - 17:20
- Revision von Hohe Behörde vom 26.02.2013 - 11:28
- Revision von Hohe Behörde vom 14.01.2013 - 15:34
- Revision von Hohe Behörde vom 26.04.2010 - 11:21
- Revision von Hohe Behörde vom 28.07.2009 - 13:28
- Revision von Hohe Behörde vom 09.05.2008 - 15:35
Hohe Behörde
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Exekutivorgan der seit dem 23.7.2002 wegen Vertragsbeendigung (Art. 97 EGKSV) nicht mehr bestehenden Montanunion (EGKS); Art. 7 ff. EGKSV. Zu den Aufgaben der Hohen Behörden gehörte es, über die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch die Mitgliedsstaaten zu wachen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon