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Faktorkosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für die Kosten, die auf die Produktionsfaktoren als wirtschaftlicher Gegenwert für ihren Einsatz im Produktionsprozess entfallen (abzüglich der indirekten Steuern und der Transferzahlungen). Für die Nutzung der Faktoren Arbeit, Kapital und Boden sind entsprechend von den Unternehmen Aufwendungen in Form von Löhnen und Gehältern, Zinsen, Miete und Pacht u.Ä. zu tragen.

    Ein in der deutschen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) verwendetes, d.h. in der im ESVG nicht explizit vorgesehenes Konzept zur Bewertung von Inlandsprodukt und Nationaleinkommen. Man erhält die Bewertung zu Faktorkosten, indem von den Marktpreisen die Nettoproduktionsabgaben (etwa durch Berücksichtigung indirekter Steuern oder erhaltener Subventionen) abgezogen werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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