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Erneuerungsschein
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Leiste, Leistenschein, Talon, Zinsleiste, Zinsenstamm; i.d.R. jedem Zinsschein (Coupon) und Dividendenschein beigefügtes Nebenpapier der Inhaberschuldverschreibung oder Aktie. Der Erneuerungsschein ist ein Legitimationspapier. Er berechtigt zum Bezug der neuen Bogen. Auch ein Nichtberechtigter wird durch die Vorlage des Erneuerungsscheines zum Empfang der neuen Zins- bzw. Dividendenscheine legitimiert. Jedoch geht das Recht des Inhabers des Stammpapiers vor; er kann bei Vorlage des Stammpapiers verlangen, dass die Zinsscheine ihm selbst ausgehändigt werden (§ 805 BGB). ). – Eine Verbriefung erfolgt heute oftmals in Sammelurkunden und ein Anspruch auf Einzelverbriefung der Wertpapiere nebst Gewinnanteil- und Erneuerungsschein wird ausgeschlossen.
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