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Fürsorgeprinzip
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Prinzip, nach dem eine spezielle Form von Bedürftigkeit Anlass für Umverteilung (z.B. Arbeitslosengeld II für erwerbsfähige Hilfebedürftige, Wohngeldzahlungen an einkommensschwächere Mieter) ist.
Steht insbesondere im Gegensatz zu: Versicherungsprinzip, Versorgungsprinzip.
Vgl. auch Sozialpolitik, Gestaltungsprinzipien.
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