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Revision von Eigenheim vom 28.01.2013 - 11:33
Eigenheim
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein im Eigentum einer natürlichen Person stehendes Grundstück mit einem Wohngebäude, das nicht mehr als zwei Wohnungen enthält, von denen eine Wohnung zum Bewohnen durch den Eigentümer oder seine Angehörigen bestimmt ist. Die zweite Wohnung kann eine gleichwertige Wohnung oder eine Einliegerwohnung sein.
Vgl. auch Wohnungsbau.
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