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Revision von Luftfrachtbrief vom 17.09.2009 - 13:36
Luftfrachtbrief
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Air Waybill, Air Consignement Note; Frachtbrief des Luftfrachtgeschäfts, fälschlich bisweilen als Luft-Konnossement bezeichnet. Der Luftfrachtbrief ist Frachtbrief, kein Konnossement; er kann nicht an Order ausgestellt oder begeben werden. Die ersten drei Ausfertigungen gelten als gleichwertige Originale.
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