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Marktkonformität
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1. Allgemein: Marktkonformität muss innerhalb marktwirtschaftlicher Systeme vorliegen, um nicht die Systemkonformität zu verletzen. Insbes. darf nicht der Markt-Preis-Mechanismus beeinträchtigt werden. Dabei ist die Abgrenzung des Marktes zu beachten.
Beispiel: Zölle tasten den inländischen Preismechanismus nicht an, bedeuten jedoch eine marktwidrige Diskriminierung ausländischer Anbieter.
2. Beispiele: Vertreter des Ordoliberalismus und des Konzepts der Sozialen Marktwirtschaft fordern die strikte Beachtung der Marktkonformität. Wohlfahrtsstaatliche Eingriffe werden deshalb rigoros abgelehnt.
3. Abstufungen: Der wirtschaftspolitischen Instrumenteneinsatz hat unterschiedliche Folgen für den Markt, für das System bzw. für das Konzept: (a) Systemnotwendig sind Maßnahmen, wie die Sicherung des Privateigentums oder des Wettbewerbs in einer Marktwirtschaft.
(b) Systemerhaltend sind z.B. Instrumente, die die Funktionsweise des Preismechanismus auf den Märkten unterstützen.
(c) Systemkonform sind Maßnahmen, die mit den Grundsätzen des Systems übereinstimmen.
(d) Systeminkonforme Maßnahmen sind nicht mit den Leitgedanken des Systems vereinbar, gefährden aber das System nicht notwendigerweise.
(e) Systemgefährdende oder gar systemzerstörende Maßnahmen werden z.B. in der Vergesellschaftung der Produktionsmittel und in der staatlichen Zwangswirtschaft mit Preis- und Lohnkontrollen versehen.
Vgl. auch Ordnungsökonomik, Systemkonformität, Konzeptionskonformität.
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