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Kreditkontrolle

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Kreditkontrolle bei Kreditinstituten:

    1. Interne Kreditkontrolle (Kreditkontrolle i.e.S.):
    (1) Kontrolle der Kreditsachbearbeitung vor Auszahlung der Darlehen und vor Bereitstellung der Kredite (Kreditprüfung);
    (2) nach Kreditvergabe sich turnusgemäß wiederholende Prüfung des Kreditengagements (Kreditüberwachung).

    2. Gesetzliche Kreditkontrolle (Kreditkontrolle i.w.S.): Gesamtheit der währungspolitischen und bankaufsichtlichen Maßnahmen zur Steuerung der Kreditvergabe durch den Geschäftsbankensektor.

    II. Kreditkontrolle bei Unternehmen:

    Zweck der Kreditkontrolle: 1. Rechtzeitige Verhinderung von Forderungsverlusten durch geordnetes Mahnwesen.

    2. Schaffung von Unterlagen für die Aufstellung von Finanzstatus (Status).

    3. Grundlage für Errichtung von Finanzplänen aufgrund zu erwartender Entwicklung des Zahlungseingangs, ermittelt durch Auswertung folgender Unterlagen:
    (1) Bestand an Außenständen;
    (2) Gliederung der Außenstände nach Groß- und Kleinabnehmern;
    (3) Gliederung der Kunden nach guten und schlechten Zahlern unter Berücksichtigung der Zahlungsgewohnheiten im Rahmen der branchenüblichen Zahlungsbedingungen;
    (4) durchschnittlicher Anteil der Zahlungen durch Kundenwechsel am Zahlungseingang und durchschnittlicher Anteil der Zahlungen mit diskontierfähigen Wechseln am Wechseleingang;
    (5) Übersicht über die Marktlage der abnehmenden Branchen (Saison- und Konjunkturschwankungen) und der sich daraus ergebenden Liquidität der Abnehmer;
    (6) eingeholte Informationen über den Stand von Kreditanbahnungs- und -abwicklungsverhandlungen.

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