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- Revision von Nebenverpflichtungen der Aktionäre vom 19.02.2018 - 16:54
- Revision von Nebenverpflichtungen der Aktionäre vom 14.09.2017 - 17:41
- Revision von Nebenverpflichtungen der Aktionäre vom 26.02.2013 - 10:20
- Revision von Nebenverpflichtungen der Aktionäre vom 27.09.2010 - 15:23
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- Revision von Nebenverpflichtungen der Aktionäre vom 07.10.2009 - 14:44
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Nebenverpflichtungen der Aktionäre
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Begriff des Aktienrechts. Außer Einzahlungspflicht bestehen im Allgemeinen für Aktionäre keine Nebenverpflichtungen. Ausnahmsweise kann bei Ausgabe vinkulierter Aktien die Satzung Aktionären die Verpflichtung auferlegen, wiederkehrende, nicht in Geld bestehende Leistungen zu erbringen (z.B. Lieferung von Rüben bei Rübenzucker-AG); Einzelheiten in §§ 55, 180 AktG.
Die Vergütung für Nebenverpflichtungen der Aktionäre ist in § 61 AktG geregelt.
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