Direkt zum Inhalt

Jubiläumsgeschenke

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    des Arbeitgebers an Arbeitnehmer.

    1. Lohnsteuer: Jubiläumsgeschenke sind, anders als früher, nicht mehr steuerfrei.

    2. Erbschaftsteuer: Jubiläumsgeschenke sind i.d.R. als steuerfreie Gelegenheitsgeschenke (§ 13 I Nr. 14 ErbStG) zu behandeln. - 3. Umsatzsteuer: Jubiläumsgeschenke sind, wenn sie nicht so geringfügig ausfallen, dass sie als bloße Aufmerksamkeiten anzusehen sind, vom Arbeitgeber der Umsatzsteuer zu unterwerfen als unentgeltliche Lieferungen und Leistungen an das Personal (§ 3 Ib, § 3 IXa UStG).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com