Zitierfähige Version
Justizverwaltungsakt
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Verwaltungsakt der Justizverwaltung.
Gegensatz:
(1) Entscheidungen der Gerichte, die ihnen als sachlich und persönlich unabhängigen Rechtsprechungsorganen zugewiesen sind, z.B. Entscheidung von Rechtstreitigkeiten;
(2) Selbstverwaltung der Gerichte (Geschäftsverteilung).
Dazu gehören etwa Gewährung von Akteneinsicht, Anerkennung ausländischer Ehescheidungsurteile oder Durchführung der Hinterlegung. Über die Rechtmäßigkeit der Justizverwaltungsakte und die Verpflichtung zum Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Justuzverwaltungsakt entscheiden die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit (§§ 23 ff. EGGVG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon