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Manufaktur

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    großbetriebliche Warenproduktionsorganisation vor der Industrialisierung. Häufig bereits seit dem Mittelalter existierende produktionstechnisch bedingte großbetriebliche Organisationsformen, die als „primäre” Manufakturen bezeichnet werden, v.a. Bergbaubetriebe, Salinen, Hütten- und Hammerwerke sowie Münzstätten. Die „sekundären” Manufakturen ergänzten v.a. in der Phase des Merkantilismus die traditionelle Produktionsorganisation von Handwerk und Verlag, wobei sie sich überwiegend deren Produktionsweisen bedienten. Hierbei spielte die Arbeitsteilung im Sinn der Zerlegung des Produktionsprozesses eine signifikant größere Rolle als in Handwerk und Verlag. Von diesen traditionellen Produktionsformen lässt sich die Manufaktur v.a. durch die Zahl der (ständig) Beschäftigten und die Produktionsmengen abgrenzen.

    Zumindest in Deutschland können Manufakturen darüber hinaus aufgrund ihrer juristischen Eigenschaften als staatlich privilegierte Produktionsstätten charakterisiert werden. Diese für die Einrichtung und den Betrieb einer Manufaktur erforderliche Privilegierung (Zulassung) befreite sie zugleich von den vielfältigen zünftlerischen Beschränkungen hinsichtlich Produktionsweise, Produktionsumfang, Beschäftigtenzahl und Absatz (Zunft).

    In den Manufakturen wurden überwiegend Massenprodukte für den Bedarf der Konsumenten oder des Staates hergestellt (Textilien, Glas, Draht- und Metallwaren). Zwar war die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Manufakturen auch in ihrer Blütezeit (zwischen 1780 und 1820) sehr gering, jedoch wurde technischer und organisatorischer Fortschritt fast ausschließlich in dieser neuen Produktionsform realisiert. Als Produktionsform wurde die Manufaktur von der Fabrik abgelöst, die sich außer durch die Beschäftigtenzahl v.a. durch den erheblich umfangreicheren Einsatz von Maschinen unterscheidet. Direkte Übergänge von Manufakturen in Fabriken sind allerdings sehr selten.

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