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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. IR; Maßnahmen von Aktiengesellschaften (AG), um das stetig steigende Bedürfnis der aktuellen oder potenziellen Aktionäre nach Informationen zu erfüllen aber auch auf ihre sonstigen Erwartungen im veränderlichen Kapitalmarktumfeld flexibel zu reagieren oder diese gar antizipieren zu können. Dazu gehört eine Dividendenpolitik, die den Erwartungen der Aktionäre auf Ausschüttungen entspricht, und eine Emissionspolitik, die ihre Interessen ausreichend berücksichtigt. Von großer Bedeutung ist es deswegen auch für Gesellschaften, ihre Aktionärsstruktur bzw. Aktionäre zu kennen. Bei Inhaberaktien ermöglichen dies die Stimmrechtsmeldungen des WpHG, wonach ein Aktionär ab 3 Prozent seine Aktienpakete melden muss, vgl. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Bei Namensaktien kommt das Aktienregister hinzu, in das jeder Aktionär einzutragen ist. Zur Arbeit der IR-Abteilungen gehört die umfassende Information durch Aktionärsbriefe und Aktionärszeitschriften, aber auch durch die Erfüllung der gesetztlich vogeschriebenen Publizitätsvorschriften wie der Veröffentlichung von Finanzberichten.

    Vgl. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Börsenkommunikation.

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