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Investor Relations

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Maßnahmen von Aktiengesellschaften, um sich ein gutes Ansehen bei aktuellen und potenziellen Aktionären zu erhalten und zu verschaffen und deren Bereitschaft zu fördern, bei Kapitalerhöhungen junge Aktien zu zeichnen. Zu Investor Relations gehören umfassende Information (Aktionärsbriefe, Aktionärszeitschriften, Zwischenberichte der Kreditinstitute, Geschäftsberichte etc.), eine Dividendenpolitik, die den Erwartungen der Aktionäre auf Ausschüttungen entspricht, und eine Emissionspolitik, die ihre Interessen ausreichend berücksichtigt.

    Vgl. auch Börsenkommunikation.

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