junge Aktien
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
neue Aktien; die bei einer Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien, im Gegensatz zu den alten Aktien. Die Inhaber alter Aktien erhalten i.d.R. ein Bezugsrecht auf die jungen Aktien oder auf einen Teil davon. Sobald die jungen Aktien den alten hinsichtlich Dividende etc. gleichstehen, entfällt die Bezeichnung "junge Aktie" und die gesonderte Notierung im Börsenverkehr.
Vgl. auch Freiaktien.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Derivate
Disagio
Eigentumsvorbehalt
Geschäftsfähigkeit
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sachmängelhaftung
Shareholder Value
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
junge Aktien
ausgehend