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Monatsbilanz
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: a) Monatlicher Bestandsausweis, bei dem die Bestände nicht durch Inventur (Inventurbilanz), sondern durch Fortschreibungen der Lagerbücher ermittelt werden.
b) Die Zusammenstellung der Monatsumsätze aller Konten (Summen der Verkehrszahlen) für die Übertragung aus den Grundbüchern in die Konten des Hauptbuchs.
2. Monatsbilanz von Kreditinstituten: Gemäß § 25 KWG haben Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Deutschen Bundesbank Monatsbilanzen (korrekter Monatsausweise) einzureichen, die diese mit ihrer Stellungnahme an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiterleitet. Als Monatsausweise gelten die von den Kreditinstituten gemäß § 18 BBankG der Bundesbank auf besonderen Vordrucken einzureichenden Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik. Von der Pflicht zur Einreichung bilanzstatistischer Meldungen freigestellt sind u.a. Wertpapiersammelbanken, Kapitalanlagegesellschaften und ausschließlich das Garantiegeschäft betreibende Kreditinstitute.
Die Erhebungsergebnisse werden in zusammengefasster Form in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.
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