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Laissez-Faire-Regel
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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eigentumsrechtliche Regelung als Rahmenbedingung für Verhandlungen zwischen dem Verursacher eines externen Effekts und dem Betroffenen (Coase-Theorem). Bei der Laissez-Faire-Regel besitzt der Verursacher des externen Effekts das Recht an der Ressource (z.B. Umweltressource), um deren Nutzung er mit dem Geschädigten konkurriert. Unter der Laissez-Faire-Regel kompensiert der Geschädigte den Verursacher dafür, dass dieser das Niveau der schädigenden Aktivität senkt.
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