Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Nebenfolgen vom 25.02.2013 - 18:34
Nebenfolgen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechtsfolgen der Straftat, die keinen speziellen Strafcharakter haben. Abgrenzung zur Nebenstrafe fließend. Als Nebenfolge gilt der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts (§ 45 StGB) und die Bekanntgabe der Verurteilung (§§ 165, 200 StGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon