Nebenstrafe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Strafrechts für das neben der Verurteilung zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe erteilte Fahrverbot zwischen einem und sechs Monaten (§ 44 StGB); nicht zu verwechseln mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregeln der Besserung und Sicherung).
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