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Kommissionsagent

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kaufmann, der ständig damit betraut ist, Waren im eigenen Namen für Rechnung eines anderen zu kaufen oder zu verkaufen.

    Stellung des Kommissionsagenten in seinen persönlichen Beziehungen zu dem Unternehmer ist gleich der des Handelsvertreters, während im Übrigen die durch die Geschäftsbesorgung begründeten Beziehungen nach den Vorschriften betreffend den Kommissionär (§§ 383 ff. HGB) zu beurteilen sind.

    Dritten gegenüber haftet der Kommissionsagent als Kommissionär, wenn er nicht erkennbar als Agent abgeschlossen hat.

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