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Revision von nicht eingezahltes Kapital vom 03.09.2009 - 10:31
nicht eingezahltes Kapital
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
der Teil des Grundkapitals oder Stammkapitals, der am Bilanzstichtag nicht eingegangen (eingefordert oder nicht eingefordert) ist.
Behandlung in der Bilanz: Ausstehende Einlagen (Einzahlungen).
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