Zitierfähige Version
- Revision von Mehraufwendungen vom 15.02.2018 - 14:55
- Revision von Mehraufwendungen vom 04.10.2017 - 17:01
- Revision von Mehraufwendungen vom 28.02.2013 - 11:08
- Revision von Mehraufwendungen vom 17.09.2009 - 13:37
- Revision von Mehraufwendungen vom 25.06.2009 - 11:06
- Revision von Mehraufwendungen vom 05.08.2008 - 16:04
Mehraufwendungen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
steuerrechtlicher Begriff. 1. Zusätzliche Aufwendungen bei auswärtiger Tätigkeit (Mehraufwand bei auswärtiger Tätigkeit).
2. Durch doppelte Haushaltsführung entstehen Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Familienheimfahrt.
3. Verpflegung ist bei Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit mit den in § 4 V Nr. 5 EStG gesetzlich festgesetzen Pauschalen anzusetzen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon