Zitierfähige Version
- Revision von Lohnzahlungszeitraum vom 15.02.2018 - 14:55
- Revision von Lohnzahlungszeitraum vom 14.12.2017 - 17:44
- Revision von Lohnzahlungszeitraum vom 28.02.2013 - 11:08
- Revision von Lohnzahlungszeitraum vom 06.04.2010 - 10:40
- Revision von Lohnzahlungszeitraum vom 26.02.2010 - 08:35
- Revision von Lohnzahlungszeitraum vom 17.09.2009 - 13:36
- Revision von Lohnzahlungszeitraum vom 16.07.2009 - 14:23
Lohnzahlungszeitraum
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
Lohnsteuerrecht
1. Begriff: der (einen Monat, zwei Wochen, sieben Tage oder andere Zeitabschnitte umfassende) Zeitraum, für den der Arbeitslohn gezahlt, also zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig abgerechnet wird. Kann der Lohnzahlungszeitraum ausnahmsweise wegen besonderer Entlohnungsart nicht festgestellt werden, so gilt als Lohnzahlungszeitraum die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit.
2. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer nach diesem Lohnzahlungszeitraum unter Zugrundelegung der amtlichen Lohnsteuertabellen zu berechnen und i.d.R. bis zum zehnten des folgenden Monats abzuführen. Ist der Arbeitnehmer während des Lohnzahlungszeitraumes bei seinem Arbeitgeber voll beschäftigt, dann sind, solange das Arbeitsverhältnis andauert, auch solche Arbeitstage mitzuzählen, an denen der Arbeitnehmer keinen Lohn erhält, z.B. wegen Kurzarbeit oder infolge Betriebseinschränkung. Werden nur Abschlagszahlungen geleistet und erst im üblichen Lohnzahlungszeitraum abgerechnet, so wird die Lohnsteuer auch erst mit dieser Abrechnung fällig; das gilt nicht, wenn der Lohnabrechnungszeitraum fünf Wochen übersteigt oder die Lohnabrechnung nicht innerhalb von drei Wochen nach dessen Ablauf erfolgt (§ 39b V EStG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon