Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Nachbarrecht vom 27.08.2009 - 08:46
Nachbarrecht
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eigentumsrecht des Nachbarn, geregelt in §§ 906 ff. BGB und im Landesrecht. Neben diesem privaten Nachbarrecht ist das öffentliche Nachbarrecht (z.B. öffentliches Baurecht) zu beachten.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon