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lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal
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eTIN; eine Kennzahl, die nach einem amtlichen Verfahren für die Durchführung des elektronischen Lohnsteuerverfahrens aus dem Namen, Vornamen und Geburtsdatum des Arbeitnehmers gebildet werden musste. Das lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal durfte nur verwendet werden für die Zuordnung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu dem betreffenden Arbeitnehmer oder für sonstige Zwecke des Besteuerungsverfahrens (§ 41b II EStG). Ab Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummern nach § 139b AO ist nur noch die Verwendung der Steueridentiikationsnummer erlaubt; dieser Zeitpunkt hat sich durch technische Schwierigkeiten länger verzögert als ursprünglich geplant (bis Oktober 2010).
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