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Revision von Nominalzoll vom 14.01.2013 - 15:35
Nominalzoll
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zollsatz (Einfuhrzoll), so wie er dem Zolltarif zu entnehmen ist. Weichen die Nominalzölle für die verschiedenen Fertigungsstufen eines Gutes voneinander ab, ergibt sich faktisch ein anderer (meist höherer) Zollschutz (effektive Protektion) bei der Einfuhr.
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