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Kostenremanenz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kostenresistenz; Kostenverlauf im Fall rückläufiger Beschäftigung, bei der die Gesamtkosten vielfach nicht auf der gleichen Kostenkurve Ka zurücklaufen, mit der sie vorher bei steigender Beschäftigung zugenommen haben. Sie fallen entsprechend einer darüber liegenden Kostenkurve Kr. Die höheren Kosten werden als remanente Kosten bezeichnet. Die Kostenremanenz kann als Remanenzschleife (Hysteresis-Schleife, vgl. Abbildung „Kostenremanenz (1)”) oder als remanenter Kostensprung auftreten (vgl. Abbildung „Kostenremanenz (2)”).

     

    Ursachen: Andersartige Anpassung bei Beschäftigungsabnahmen als bei Beschäftigungszunahmen aus arbeitsrechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen, betriebspolitischen, arbeitsorganisatorischen oder psychologischen Gründen. Die Kostenremanenz sollte deshalb nicht unbedingt als ein Nachhinken der Kosten bei Beschäftigungsrückgang, sondern als ein Wirksamwerden anderer Kostenbestimmungsfaktoren aufgefasst werden.

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