Zitierfähige Version
- Revision von Nachteilsausgleich vom 23.01.2023 - 17:13
- Revision von Nachteilsausgleich vom 11.01.2021 - 15:33
- Revision von Nachteilsausgleich vom 03.04.2020 - 17:14
- Revision von Nachteilsausgleich vom 19.02.2018 - 16:31
- Revision von Nachteilsausgleich vom 01.08.2017 - 17:20
- Revision von Nachteilsausgleich vom 12.09.2016 - 11:00
- Revision von Nachteilsausgleich vom 31.08.2015 - 11:22
- Revision von Nachteilsausgleich vom 06.06.2014 - 10:44
- Revision von Nachteilsausgleich vom 23.10.2013 - 09:29
- Revision von Nachteilsausgleich vom 14.11.2012 - 14:38
- Revision von Nachteilsausgleich vom 03.08.2010 - 12:20
- Revision von Nachteilsausgleich vom 17.09.2009 - 13:37
- Revision von Nachteilsausgleich vom 30.07.2009 - 15:17
Nachteilsausgleich
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
I. Sozialrecht:
Sammelbegriff für die Vorschriften über Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (§ 126 SGB IX). Derartige Hilfen werden z.B. gewährt bei erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr, der Notwendigkeit einer Begleitperson, bei Hilflosigkeit, Blindheit. Für die Gewährung des Nachgteilsausgleichs kommt es nur auf Art oder Schwere, nicht aber auf die Ursache der Behinderung an.
Die Berechtigung für die Inanspruchnahme eines Nachgteilsausgleichs wird in dem Schwerbehindertenausweis durch bestimmte Merkzeichen festgestellt.
II. Arbeitsrecht:
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon