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Kapitalmarkt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: Markt für mittel- und langfristige Kapitalanlage und -aufnahme (Laufzeit von mehr als einem Jahr). Der Unterschied zwischen Kapitalmarkt und dem Bankenkredit-/Einlagenmarkt, auf dem ebenfalls langfristige Mittel gehandelt werden, besteht darin, dass die am Kapitalmarkt entstehenden Forderungen bes. fungibel sind.

    2. Arten: a) Organisierter Kapitalmarkt, dessen ausgeprägteste Form die Börse ist: I.d.R. alle längerfristigen Transaktionen unter Einschaltung von Kreditinstituten und Kapitalsammelstellen. Der organisierte Kapitalmarkt unterliegt der staatlichen Aufsicht.

    b) Nicht organisierter Kapitalmarkt: Dazu zählen v.a. Kreditbeziehungen zwischen Unternehmen (z.B. langfristiger Lieferantenkredit) und zwischen privaten Haushalten sowie zwischen Unternehmen und Haushalten.

    Vgl. auch Effizienz des Kapitalmarkts.

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